Platzordnung

für die Benutzung des Modellfluggeländes Marktoberdorf gilt folgende Flugordnung

  • 1. Geländehalter
    Geländehalter ist:
    Flugsportverein Marktoberdorf, vertreten durch den 1. Vorstand der Sparte Modellflug.
  • 2. Lage des Modellfluggeländes
    Das Modellfluggelände befindet sich auf Flur Nr. 217 der Gemeinde Ebenhofen.
    Der Geländebezugspunkt hat folgende Koordinaten:
    47°48’31,08“ N, 10°36’10,02“ O
  • 3. Modellflugbetrieb
    Der Betrieb von Flugmodellen findet auf vorbezeichnetem Modellfluggelände ausschließlich auf der Basis der Verbandsbetriebserlaubnis des Modellflugsportverband Deutschland e.V. vom 06.07.2022, insbesondere den "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" (StRfF) in der aktuellen Fassung und dieser Flugordnung statt.
    Es findet folgender Modellflugbetrieb statt:
     
    Modellflugbetrieb
     
    Der Betrieb von Flugmodellen ist täglich von Sonnenaufgang bis 23:00 Uhr zulässig. Die Maßgaben zum Schutz vor Fluglärm für Modelle mit Verbrennungsmotor sind in Punkt 9. aufgeführt. Nachtflug ist für elektrisch angetriebene Modelle ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Die vorgeschriebene Lichterführung ist zu beachten. Die maximale Startmasse der Flugmodelle beträgt 50 kg.
    Alterlaubnis gem. § 21a Abs. 3 LuftVO a.F. (oder älter) liegt vor; Überleitungsverfahren gem. Ziff. 8.3.3 StRfF wird genutzt.
  • 4. Einrichtung des Modellfluggeländes und Flugraum
    Start- und Landefläche (West/Ost 120m x 20m), Vorbereitungsraum und Parkplatz sind in der anliegenden Geländekarte (vgl. Anlage 1) in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung graphisch dargestellt und jeweils bezeichnet. Es ist mit Zuschauerverkehr zu rechnen. Zuschauer sind im Bereich „Parkplatz“ erlaubt. Die Maximalflughöhe beträgt: 762 m über Grund (bezogen auf den Geländebezugspunkt).
    Die Bestimmung und Festlegung von Flugsektoren sowie von Flug- und Ruhezeiten sind veranlasst, weil
     a) ☒dadurch ein angemessener Schutz vor Fluglärm gemäß dem nachfolgenden 12. Abschnitt der StRfF erreicht wird.
    Die Bestimmung und Festlegung der räumlichen Lage und Ausdehnung von Flugsektoren ist in anliegender Geländekarte (Anlage 2) graphisch dargestellt und jeweils bezeichnet.
  • 5. Erreichbarkeit für Rettungskräfte
    Die regionale Rettungsleitstelle ist unter der Notrufnummer 112 erreichbar. Das Modellfluggelände ist für Rettungsfahrzeuge über die Verbindungsstraße Immenhofen – Ebenhofen erreichbar.
  • 6. Verhaltensregeln
    Jeder Modellflieger ist für die sichere Inbetriebnahme und jederzeit sichere Steuerung seines Flugmodells verantwortlich. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass der Schutz und die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist und keine übergebührlichen Gefahren durch seinen Modellflugbetrieb verwirklicht werden.
    Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Modellflieger geeignete und damit hinreichende Sicherheitsmaßnahmen einhält, wenn er die im 6. und 7. Abschnitt der “Standardisierten Regeln für Flugmodelle” (StRfF) niedergelegten Verfahren und Bestimmungen beachtet, wozu er mit dieser Flugordnung nochmals ausdrücklich verpflichtet wird. Jeder Modellflieger ist dafür verantwortlich, dass er die erforderliche Schulung zum Betrieb seines Flugmodells absolviert hat. Er ist verpflichtet, entsprechende Nachweise mitzuführen.
  • 7. Modellflugbuch
    Jeder Modellflieger ist verpflichtet, sich vor Aufnahme seines Modellflugbetriebs in das Modellflugbuch einzutragen.
    In die Spalte „Modell“ sind Bezeichnung und Masse des schwersten Modells in den Klassen <25, <12, <2 oder <0,25kg einzutragen (z. B. „Wilga, <25kg). Mit seiner Unterschrift in dieser Spalte bestätigt der Pilot, dass er über eine e-ID verfügt und einen gültigen Schulungsnachweis oder vergleichbaren Kenntnisnachweis besitzt. In die Spalte „Antriebsart“ wird die Antriebsart des o. a. schwersten Modells eingetragen, gefolgt von den Antrieben aller geflogenen Modelle (z.B. „V,E,ohne“), wenn neben der Wilga auch Modelle mit elektrischem Antrieb und auch Modelle ohne Antrieb geflogen werden.
    Ist kein Flugleiter eingesetzt (siehe 8.), ist der erste eingetragene Pilot Ansprechpartner für alle Belange, die den Betrieb des Modellfluggeländes betreffen. Beim Verlassen des Geländes, rückt der nächste eingetragenen anwesende Pilot nach.
  • 8. Modellflugleiter
    Werden mehr als 3 Modelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ist eine zuverlässige Abstimmung unter den Piloten zu treffen, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich, wenn mehr als 8 Flugzeuge gleichzeitig in der Luft betrieben werden. Als Modellflugleiter sollen nur Personen tätig werden, die in den letzten 5 Jahren an einer Modellflugleitereinweisung des FSV Marktoberdorf – Modellflug teilgenommen, das 16. Lebensjahr vollendet und zusätzlich an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilgenommen haben. Der Flugleiter darf selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen, kann sich jedoch in Absprache mit einem weiteren Flugleiter abwechseln. Beginn und Ende der Tätigkeit sind im Flugbuch zu vermerken. Die Aufgaben des Modellflugleiters sind in 8.1.8. der StRfF beschrieben.
  • 9. Schutz vor Fluglärm
    Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor ist zulässig:
     - an Werktagen von 08:00 bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang
     - an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang.
    An folgenden Tagen ist der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotor nicht gestattet:
    Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag.
    Es dürfen maximal 2 Modelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft sein, deren Schallpegel 73 dB (A)/25m nicht überschreitet. Bis zu einem Schallpegel von 76 dB (A)/25m dürfen Modelle nur allein am Flugbetrieb teilnehmen. Diese Modelle werden bei der Schallmessung durch einen roten Aufkleber neben der e_ID gekennzeichnet.
    Beschwerden über Lärm, die durch den Betrieb von Flugmodellen am Modellflugplatz der FSV Marktoberdorf begründet werden, sind detailliert zu notieren und an den Vorstand der Sparte Modellflug zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.
  • 10. Besondere Sicherheits- und Verhaltensregeln
    Wird auf der direkt an das Fluggelände angrenzenden Fläche gearbeitet, gilt Flugverbot für alle Flugmodelle.
    Flugvorbereitungsraum und Parkplatz dürfen nicht überflogen werden. Beim Überflug des im Westen an den Platz angrenzenden Feldwegs darf die Sicherheitshöhe von 25m zum Start und zur Landung nur unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass Personen oder Sachen nicht gefährdet werden. Im Flugvorbereitungsraum sind Flugmodelle mit laufenden Motoren zu tragen oder von Hand zu führen. Auf dem Parkplatz dürfen Motore nicht gestartet werden. Start und Landung sind anzusagen.
    Eine Person, die sich unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen (z.B. alkoholischer Getränke) befindet, durch die die menschliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, darf kein Flugmodell in Betrieb nehmen oder steuern. Dies gilt entsprechend, wenn bei einer Person eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt, die eine Inbetriebnahme oder Steuerung eines Flugmodells nicht sicher ermöglicht.
    In jedem Fall ist der Pilot für die sichere Inbetriebnahme und jederzeit sichere Steuerung des Flugmodells verantwortlich.
    Zuschauer sind nur im Bereich des Parkplatzes erlaubt und ggf. hinter den abgrenzenden Zaun (Anlage 1) zu verweisen.
  • 11. Persönliche Versicherungspflicht
    Es besteht persönliche Versicherungspflicht eines jeden einzelnen Modellfliegers gemäß § 102 Abs. 3 LuftVZO.
  • 12. Verbindlichkeit
    Vorstehende Flugordnung wurde am 1. November 2023 durch den Geländeverantwortlichen erlassen und ist damit verbindlich.
    Eine Kopie wurde an den Modellflugsportverband Deutschland e.V. übermittelt.
    Marktoberdorf, den 01.11.2023

Die Flugordnung können Sie hier herunterladen.
Die "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" können hier nachgelesen werden.