Platzordnung
für die Benutzung des Modellfluggeländes Marktoberdorf gilt folgende Platzordnung
- 1. Allgemeines
Diese Flugordnung regelt den Flugbetrieb mit Flugmodellen am Modellflugplatz des Flugsportvereins Marktoberdorf, gemäß der am 29.08.2019 erteilten Betriebserlaubnis durch das Luftamt Südbayern. Sie ist, zusammen mit o. a. Erlaubnis, allen Personen, die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, gegen Unterschrift bekannt zu geben. Der Unterschriftsnachweis ist dauerhaft aufzubewahren.
Verstöße gegen diese Flugordnung können wie Verstöße gegen die Betriebserlaubnis behandelt werden.
Flugbetrieb sollte nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht. - 2. Flugbuch und Flugleiter
Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und der Modelltyp des von ihnen betriebenen Modells festzuhalten sind. Für jeden Tag ist eine neue Seite zu beginnen. Der erste volljährige Steuerer, der den Flugbetrieb er&oumL;ffnet, beginnt das Flugbuch und ist automatisch Aufsichtsperson (Flugleiter). Die Aufsichtsperson (Flugleiter) nimmt als Vertreter des Vereins das Hausrecht auf dem Modellfluggelände wahr. Sie überwacht den Flugbetrieb und die Einhaltung der Auflagen und Hinweise der Betriebserlaubnis. Sie ist gegenüber allen Anwesenden auf dem Modellfluggelände weisungsberechtigt. Die Aufsichtsperson (Flugleiter) ist im Modellflugbuch namentlich und zeitlich festzuhalten. Im laufenden Flugbetrieb kann die Aufsichtsperson ihre Tätigkeit an die nächste Aufsichtsperson übertragen. Nehmen mehr als drei Flugmodelle gleichzeitig am Flugbetrieb teil, darf die Aufsichtsperson selbst nicht mehr am Flugbetrieb teilnehmen. Im Modellflugbuch müssen außerdem ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Beschwerden Dritter) aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter bzw. Steuerer durch Unterschrift zu bestätigen. Das Modellflugbuch ist der Luftfahrtbehörde bzw. der Polizei auf Verlangen vorzulegen. - 3. Flugbetrieb
Teilnehmer am Flugbetrieb haben eine Modellflug Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb ist verpflichtet, sich in das Flugbuch einzutragen und den verwendeten Kanal (bei MHz Anlagen) auf der Frequenztafel zu belegen. Bei Gleichheit von Frequenzen sprechen sich die Piloten gegenseitig ab.
Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Personentragenden Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen. - 4. Flugzeiten
Der Betrieb von Flugmodellen ist täglich von Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig.
Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor ist nur zu folgenden Zeiten zulässig:Werktags ab 08:00 bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang
Sonn- und Feiertage von 09:00 bis 12:00 Uhr und ab 14:00 Uhr bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang
An Karfreitag, Volkstrauertag, Allerheiligen und Totensonntag gilt ein generelles Flugverbot für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren! - 5. Fluggelände
Die Startbahn darf nur vom Piloten und seinen Helfern betreten werden. Das Befahren der Startbahn ist verboten. Das Betreten umliegender Grundstücke ist zu vermeiden.
Zuschauer sind hinter die Absperrungen zu verweisen.
Innerhalb des Vorbereitungsraums sind Flugmodelle zu tragen oder von Hand zu führen. - 6. Flugbereich
Flugbetrieb ist nur innerhalb des Flugbereichs (500 m Radius um den Startbahnmittelpunkt, siehe Lageplan) zulässig. Die Flugverbotszone um die Biogasanlage ist zu beachten.
Wird auf der Fläche gearbeitet, die direkt an das Fluggelände angrenzt, gilt Flugverbot für alle Flugmodelle. Befinden sich Personen auf allen anderen Flächen innerhalb des Flugbereichs, dürfen diese nicht überflogen werden. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Fluggeländes muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Das An- und Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig.
Straßen und Wege innerhalb des Flugbereichs sind in einer Höhe von mindestens 25m zu überfliegen, bei Start und Landung ist eine Gefährdung von Nutzern des Feldwegs westlich des Platzes auszuschließen.
Der zur Startbahn gelegene Schutzzaun darf nicht angeflogen oder überflogen werden. Vorbereitungsraum, Zuschauerraum und Parkplatz dürfen nicht überflogen werden. Vom vorgeschriebenen Abstand von 100m zu Menschenansammlungen darf abgewichen werden, wenn die Flughöhe der Modelle stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Menschenansammlung. - 7. Flugmodelle
Zugelassen sind Modelle bis zu einer Gesamtmasse von 25 kg.
Modelle mit Kolbenmotorantrieb dürfen nur mit Schalldämpfern betrieben werden, die dem jeweils neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen.
Die Schallpegel der Modelle sind durch eine Schallmessung zu ermitteln.
Es dürfen maximal 2 Modelle gleichzeitig in der Luft sein, deren Schallpegel 73 dB (A)/25m nicht überschreitet. Bis zu einem Schallpegel von 76 dB (A)/25m dürfen Modelle nur allein am Flugbetrieb teilnehmen. Diese Modelle werden bei der Schallmessung durch einen roten Aufkleber neben dem Eigentümerschild gekennzeichnet.
Der Betrieb von Modellen, die einen Schallpegel von 76 dB (A)/25m überschreiten, ist untersagt.
Der Betrieb von Modellen mit Turbinenantrieb ist untersagt. - 8. Gäste
Gäste werden vom Flugleiter in die Platzordnung eingewiesen und erwerben eine Tagesmitgliedschaft.
Das Bestehen einer Modellflughaftpflichtversicherung ist gegenüber dem Flugleiter nachzuweisen. - 9. Unregelmäßigkeiten
Unregelmäßigkeiten sind umgehend der Vorstandschaft zu melden. Der Schaden und der Schadenshergang sind durch den Flugleiter zu dokumentieren und möglichst durch Fotografie zu belegen.
Bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden sind Polizei und ggf. Rettungsdienste zu verständigen. - 10. Verhaltensgrundsatz
Disziplin – Gastfreundschaft – Sauberkeit ist für uns selbstverständlich!
Flugsportverein Marktoberdorf e. V.
Die Vorstandschaft
Die Platzordnung können Sie auch hier herunterladen.
Informationen zur Gastfliegerregelung finden Sie hier.